Darstellung von Geodaten zu Natur und Umwelt im Kreis Warendorf. Neben der Übersicht der Landschaftspläne können auch deren Festsetzungen und Entwicklungsziele dargestellt werden. Verschiedene Schutzgebiete (FFH-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete) können angezeigt werden. Naturdenkmale, nach §42 geschützte Biotope und geschützte Landschaftsbestandteile sind ebenfalls darstellbar.
Das Dezernat 380 Hydrogeologie im LUNG M-V gehört zum Geologischen Dienst des Landes. Die Aufgaben des Dezernates sind die Bereitstellung von wissenschaftlichem und praxisorientiertem Sachverstand sowie fundierten Sachdaten zu hydrogeologische Fragestellungen mit Landesbezug und übergeordneter Bedeutung, Mitarbeit an Entscheidungen zur Nutzung und zum Schutz der Ressource Grundwasser, Erarbeitung von Grundlagen zur Erschließung und Sicherung der Trink- und Brauchwasserversorgung, Beratung der staatlichen Dienststellen des Landes M-V als Fachbehörde, Bereitstellung von hydrogeologischen Informationen zur Nutzung durch Dritte.
Das „Genehmigungsmonitoring Windenergie“ wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Natur und Verkehr (MUNV) durchgeführt. Erfasst werden Daten genehmigter oder sich im Verfahren befindlicher Windenergieanlagen ab dem 01.01.2023. Im Datensatz werden tabellarisch sowohl wichtige Kennzahlen zu den beantragten Anlagen als auch Informationen zu den verknüpften Verfahren dargestellt.
Geschichte und Heimat, Kunst und Kultur Musik, Theater, Natur und Umwelt, Wissenschaft und Technik, Übergreifend, Bibliotheken, Stadtbibliothek, Musikschule
Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) zu geowissenschaftlich schutzwürdigen Objekten (z.B. Dünenfeldern). Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.