Mittelungspegel (Straßenverkehrslärm berechnet nach Verkehrszählungen). Der Mittelungspegel wird tagsüber für den Zeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und nachts für 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr bestimmt.
Die bedeutendsten Lärmquellen im Wohnumfeld, die am häufigsten hohe Belästigungen verursacht, ist der motorisierte Straßenlärm. Lärmminderungspläne müssen sich deshalb vorrangig mit Verkehrslärm befassen. Im ersten Schritt wurde ein Lärmminderungsplan, Verkehrslärm, in Kirchhellen erstellt. Die Darstellung zeigt den Schallausbreitungspegel (Tag/Nacht) in dB(A).
Der Datensatz enthält Objekte der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine durch EU- und Bundesrecht verpflichtende Aufgabe für die von Straßen- und/oder Schienenlärm betroffenen Kommunen. Im Rahmen dieses Prozesses können im Verwaltungsgebiet ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Diese Zonen werden untergliedert in ruhige und relativ ruhige Gebiete. In diesen Bereichen gilt der Schwellenwert von 55dB(A). Der Datensatz enthält auch Vorschläge für neue Gebiete, sobald ein neuer Lärmaktionsplan aufgestellt werden muss.