Die Karte zeigt Bereiche, in denen bodenständige Trockenbiotope entwickelt und miteinander vernetzt werden können. Grundlage ist, dass diese Flächen ein hohes ökologisches Entwicklungspotenzial aufweisen und sich besonders für Extensivierung, Blüh- und Ackerrandstrukturen eignen. Bestehende Heideflächen dienen dabei als wichtige Ausgangspunkte und sollen durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gestärkt werden, um einen zusammenhängenden Trockenverbund zu schaffen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Geldern, Kreis Kleve, Nordrhein-Westfalen, 47608, Deutschland (administrative) (051540012012) | 6.201°/51.467° | 6.421°/51.577° |
| Begrenzungspolygon als WKT |
|---|
| Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (1)
Geodatendienst
WMS Landschaftsbildbewertung (intern) Geldern
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird.
Der WMS-Dienst „Landschaftsbildbewertung“ stellt die Ergebnisse der Landschaftsbildbewertung des Grün- und Freiflächenkonzeptes der Stadt Geldern dar. Der Dienst bündelt mehrere thematische Rasterlayer, wie folgt:
Landschafts-/Natur- und Artenschutz; Landschaftsbild und Erholung; Landwirtschaft und Trockenverbund;
Forst-/Waldentwicklung und Biotopverbund; Gewässerentwicklung.
Die einzelnen Layer bilden unterschiedliche fachliche Aspekte der Landschaftsbewertung ab und liefern eine Bewertungsgrundlage für Planung, Abwägung und Fachanwendungen.
Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
Nutzung der Daten nur nach Rücksprache mit dem Dateneigentümer |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(h) der INSPIRE-Richtlinie: h) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf den Schutz von Umweltbereichen Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(a) der INSPIRE-Richtlinie: a) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Verfahren von Behörden |
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Nur nach Absprache mit den Dateneigentümern. |
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