Die Übersichtskarte NRW 1:250 000 (NRW250UEK) ist eine physische Übersichtskarte im Maßstab 1: 250 000. Die Karte stellt die naturräumliche Gliederung sowie das Relief für das Landesgebiet von Nordrhein-Westfalen dar.
Download des NRW-Datenbestands Regionalkarte 1:150.000 (RK150) als Atom-Feed. Die Regionalkarte 1:150.000 ist eine Übersichtskarte im Maßstab 1:150.000. Das Kartenwerk besteht aus fünf Kartenblättern, die jeweils einen der Regierungsbezirke des Landes Nordrhein-Westfalen vollständig abbilden.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Jede Nutzung ist unter den Bedingungen dieser „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten Geo-Objekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt ausschließlich folgende Geo-Objekte beschränkt auf die wesentlichen Eigenschaften im Format eines vereinfachten Datenaustauschschemas bereit, das in der AdV-Produktspezifikation ALKIS-WFS und Ausgabeformate (Shape, CSV)“ (siehe https://www.adv-online.de/AdV-Produkte/Standards-und-Produktblaetter/Standards-des-Liegenschaftskatasters/) festgelegt ist: Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in einfachen praxisgängigen GIS-Clients ohne komplexe Funktionalitäten.
Die Höhenfestpunkte werden durch Präzisionsnivellements messtechnisch einheitlich und hochgenau bestimmt. Die Höhenangaben werden im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016 angegeben. Sie repräsentieren die Höhenkomponente des bundesweit einheitlichen Raumbezuges. Die Höhenangaben werden im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016 angegeben. Die Höhenwerte in Nordrhein-Westfalen unterliegen in großen Landesteilen zeitlichen Veränderungen, die z.B. durch anthropogene Einflüsse des Bergbaus hervorgerufen werden. Daher ist es erforderlich, in diesen Bodenbewegungsgebieten turnusmäßig Wiederholungsmessungen durchzuführen. Für ausgewählte Höhenfestpunkte entstehen somit Zeitreihen, die als sog. Höhenzeitfolge bereitgestellt werden. Vor Gebrauch sind die Hinweise „Wichtige Nutzerinformation zum Gebrauch der Daten aus der Höhenzeitfolgekartei in NRW“ (https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/raumbezug/festpunktinformationen/hoehenfestpunkte/nutzerinformation.pdf) dringend zu beachten.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten Geo-Objekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt ausschließlich folgende Geo-Objekte beschränkt auf die wesentlichen Eigenschaften im Format eines vereinfachten Datenaustauschschemas bereit, das in der AdV-Produktspezifikation ALKIS-WFS und Ausgabeformate (Shape, CSV)“ (siehe https://www.adv-online.de/AdV-Produkte/Standards-und-Produktblaetter/Standards-des-Liegenschaftskatasters/) festgelegt ist: Flurstücke einschließlich Eigentümer, Gebäude, Tatsächliche Nutzungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in einfachen praxisgängigen GIS-Clients ohne komplexe Funktionalitäten.
Als Teil der mecklenburgischen Landesvermessung, durchgeführt von 1853 bis 1873, begann im Jahre 1863 im Nordwesten Mecklenburgs die topographische Aufnahme im Maßstab 1:25 000, die jedoch unvollendet blieb. Die sechs Kartenblätter um Schwerin wurden topographisch und kartographisch vollständig bearbeitet. Das Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen gibt die Specialkarte der Umgegend von Schwerin (SKS25) aus dem Jahr 1874 als Faksimileausgabe heraus. Dowload als Atom-Feed.
Das Gründachkataster NRW informiert über die Potenziale einer nachträglichen Dachbegrünung, es dient Eigentümern zur Orientierung und liefert kommunalen Akteuren wichtige Grundlagendaten für Klimaanpassungsstrategien. Bei den Daten handelt es sich um Modellergebnisse, die einer unverbindlichen Erstinformation dienen und nicht um exakte Messdaten. Die errechneten Werte können von den tatsächlichen Gegebenheiten aus methodischen Gründen abweichen und sind als Orientierung zu verstehen. Dachbegrünungen lassen sich nur nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der Statik, durchführen. Dachfenster und Ähnliches können nicht erkannt werden. Prinzipiell sollten bei größeren Dachteilflächen Fachunternehmen für die nachträgliche Dachbegrünung beauftragt werden. Gegebenenfalls sind Auflagen des Denkmalschutzes oder lokale Gestaltungssatzungen zu beachten.