Das Baulandkataster der Stadt Krefeld führt Flächen auf, die als Baulücken oder bisher mindergenutzte Grundstücke für eine Wohnnutzung geeignet und sofort bebaubar sind. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans oder sind nach § 34 BauGB baulich nutzbar. Bei den Baulücken handelt es sich um freie Grundstücke in beliebiger Größe, welche für eine Bebauung geeignet sind. Dies können sowohl freie Grundstücke innerhalb einer Häuserreihe, als auch Teile von großen Flurstücken sein. Als mindergenutzten Flächen werden Grundstücke kenntlich gemacht, bei denen die vorhandene Bebauung erweitert werden könnte. Dies liegt beispielsweise bei einer Häuserreihe mit viergeschossigen Gebäuden vor, wenn auf einem Grundstück innerhalb der Reihe nur eingeschossig gebaut wurde. Die Angaben werden ohne Gewähr auf Richtigkeit gemacht. Eine Garantie auf Bebaubarkeit der Grundstücke wird mit dem Hinweis im Baulandkataster nicht gegeben. Weitergehende Informationen zu den Flächen sind nicht enthalten. Eigentümer können gegen die Darstellung Ihrer Grundstücke im Baulandkataster Widerspruch einlegen.
Das Baumkataster der Stadt Köln enthält ausschließlich von der Stadt Köln verwaltete und betreute Einzelbäume im Straßenland, sowie auf bebauten städtischen Objekten und deckt daher nicht den gesamten städtischen Baumbestand im Stadtgebiet ab. Die dargestellten Bäume werden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen regelmäßig kontrolliert und gepflegt. Der Datensatz wird täglich aktualisiert und spiegelt den aktuellen Stand der Datenerfassung wider. Der dargestellte Baumbestand dient nur als Planungsergänzung und ersetzt bei Baumaßnahmen weder die Funktion eines amtlichen Lageplans, noch ist er mit diesem gleichzusetzen. Die Gewährleistung für eine exakte Verortung der Bäume, sowie deren Kronenausformungen in den Datensätzen des Baumkatasters wird nicht übernommen. Diese Informationen sind mittels eines amtlichen Lageplanes zu sichern.
Dieser Datensatz enthält straßenverkehrsrechtlich genehmigte Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland im Stadtgebiet. Autobahnen und überörtliche Verbindungen sind nicht erfasst, da diese nicht in der Gebietshoheit der Stadt Köln liegen. Die Baustellen werden hier als Punkt auf der Karte dargestellt, die tatsächliche Inanspruchnahme umfasst allerdings anliegende Strecken und Flächen, die sich im Genehmigungszeitraum ändern können. Dem Bauunternehmen ist oftmals freigestellt innerhalb des Genehmigungszeitraumes in unterschiedlichen Bauphasen die Arbeiten auszuführen. Insofern ist der hier dargestellte Genehmigungszeitraum auch nicht zwingend der Ausführungszeitraum.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Zu einem Baudenkmal gehören historische Ausstattungstücke, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Es wird der öffentliche Baumbestand dargestellt. Zusätzlich können Informationen zu den einzelnen Bäumen über Baumart, städt. Baumnr., Standort, Pflanzjahr, botanischer Name , Stammdurchmesser und Kronendurchmesser abgefragt werden.
Dieser Datensatz umfasst alle Gebäude- und Bauwerkspunkte (GebP und BP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Vorläufige oder historische Gebäude- und Bauwerkspunkte sind nicht enthalten.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Zu einem Baudenkmal gehören historische Ausstattungstücke, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellten Baudenkmaler stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellte Baudenkmale sind noch nicht in der Denkmalliste NRW eingetragen. Ihre Aufnahme in die Liste wird vorbereitet. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellten Baudenkmaler stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.