Points of Interest- Punkte von Interesse beinhalten Standorte von vielfältigen Freizeit- sowie Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Metropole Ruhr. Die beschreibenden Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und umfassen detaillierte Informationen zu Kontaktadressen und Ausstattungskomponenten.
Der Dienst beinhaltet eine Übersicht zu den Bebauungsplänen und des Flächennutzungsplanes sowie zu informeller Entwicklungskonzepten der Stadt Wesseling. Bitte beachten Sie, dass diese Liste zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vollständig ist. Der Bereich Stadtentwicklung und Umwelt bemüht sich, zeitnah eine vollständige Übersicht zu erstellen. Bei Fragen zu fehlenden Bauleitplänen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner des Bereiches Stadtentwicklung und Umwelt.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern im Bereich Stadtentwicklung und Umwelt erteilt werden.
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Dieser ist ein vorbereitender Bauleitplan nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Es wird die grundsätzliche Art der Bodennutzung festgelegt. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die detaillierteren Bebauungspläne und dient der langfristigen Stadtentwicklung. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Flächennutzungspläne sind somit für die Entwicklung konkretisierender Planwerke, wie Bebauungspläne bindend. Der Flächennutzungsplan umfasst die zeichnerische Darstellung und eine schriftliche Begründung. Im Geoportal wird der Geltungsbereich als Vektorobjekt mit georeferenzierter Rasterdatei (zeichnerische Darstellung) präsentiert oder die zeichnerische Darstellung wird vektoriell in Form von Objekten dargestellt. In beiden Fällen ist die Begründung als pdf-Datei dem Objekt angehangen.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Der Datensatz enthält Objekte der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine durch EU- und Bundesrecht verpflichtende Aufgabe für die von Straßen- und/oder Schienenlärm betroffenen Kommunen. Im Rahmen dieses Prozesses können im Verwaltungsgebiet ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Diese Zonen werden untergliedert in ruhige und relativ ruhige Gebiete. In diesen Bereichen gilt der Schwellenwert von 55dB(A).
Die Antragsbereiche kennzeichnen die Bereiche, in denen Bürger*innen wohnen, für die eine Antragstellung für den jeweiligen Bewohnerparkbereich möglich ist. Der Datensatz enthält Objekte der Antragsbereiche für das Bewohnerparken im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Die Parkbereiche kennzeichnen die Bereiche des jeweiligen Antragsbereiches, in denen Bewohner*innen mit einem Bewohnerparkausweis exklusiv parken dürfen oder die ansonsten geltenden Regelungen (Parken mit Parkschein oder Parken mit Parkscheibe) ignorieren können. Bürger*innen ohne entsprechende Berechtigung müssen die geltenden Regelungen zu Parkgebühren und/oder maximaler Parkdauer beachten. Der Datensatz enthält Objekte der Parkbereiche im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken.
Nutzungseinschränkung: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für einer rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Stadtentwicklung auf.