Dieser Datensatz umfasst Instrumente der Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern und damit verbindliche Regeln für das Bauen und die Nutzung von Flächen festlegen. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. Zusätzlich enthält der Datensatz Satzungen, welche die Kommune eigenständig erlassen. Darin werden spezifische baurechtliche Regeln für bestimmte Bereiche festgelegt, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Ein weiterer Inhalt des Datensatzes sind örtliche Bauvorschriften. Diese gehen über das grundsätzliche Planungsrecht im Bebauungsplan hinaus und sollen das Ortsbild wahren. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne, Satzungen und örtlichen Bauvorschriften dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Umring des Geltungsbereichs mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektordaten) der Bebauungspläne, Satzungen und örtlichen Bauvorschriften; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes, hier mit Planstatus "Archiviert". Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Inhaltlich erhalten Sie hier die Umringe aller mit Planstatus "In Aufstellung" befindlichen Bebauungspläne und Satzungen der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen mit Verlinkungen auf hinterlegte Dokumente. Bei einigen wenigen Plänen liegen die Daten bereits vollvektoriell vor. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in dem Layer "BP-Plan" enthalten sind. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in der Layergruppe "Geltungsbreiche" enthalten sind. -Georeferenzierte Raster-Pläne finden Sie in der Gruppe "Raster". -Die Daten der vollvektoriell vorliegenden Pläne finden Sie in der Layergruppe "Vektor" mit dem Prefixen "BP". Die Daten sind tagesaktuell.
Inhaltlich erhalten Sie hier die Umringe mit Planstatus "archiviert" befindlichen Bebauungspläne und Satzungen der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen mit Verlinkungen auf hinterlegte Dokumente. Bei einigen wenigen Plänen liegen die Daten bereits vollvektoriell vor. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in dem Layer "BP-Plan" enthalten sind. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in der Layergruppe "Geltungsbreiche" enthalten sind. -Georeferenzierte Raster-Pläne finden Sie in der Gruppe "Raster". -Die Daten der vollvektoriell vorliegenden Pläne finden Sie in der Layergruppe "Vektor" mit dem Prefixen "BP". Die Daten sind tagesaktuell.
Inhaltlich erhalten Sie hier die Umringe aller geltenden Bebauungspläne und Satzungen der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen mit Verlinkungen auf hinterlegte Dokumente. Bei einigen wenigen Plänen liegen die Daten bereits vollvektoriell vor. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in dem Layer "BP-Plan" enthalten sind. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in der Layergruppe "Geltungsbreiche" enthalten sind. -Georeferenzierte Raster-Pläne finden Sie in der Gruppe "Raster". -Die Daten der vollvektoriell vorliegenden Pläne finden Sie in der Layergruppe "Vektor" mit dem Prefixen "BP". Die Daten sind tagesaktuell.
Inhaltlich erhalten Sie hier die Umringe mit Planstatus "In Aufstellung" befindlichen Bebauungspläne und Satzungen der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen mit Verlinkungen auf hinterlegte Dokumente. Bei einigen wenigen Plänen liegen die Daten bereits vollvektoriell vor. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in dem Layer "BP-Plan" enthalten sind. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in der Layergruppe "Geltungsbreiche" enthalten sind. Georeferenzierte Raster-Pläne finden Sie in der Gruppe "Raster". Die Daten der vollvektoriell vorliegenden Pläne finden Sie in der Layergruppe "Vektor" mit dem Prefix "BP" Die Daten sind tagesaktuell.
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Inhaltlich erhalten Sie hier die Umringe aller geltenden Bebauungspläne und Satzungen der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen mit Verlinkungen auf hinterlegte Dokumente. Bei einigen wenigen Plänen liegen die Daten bereits vollvektoriell vor. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in dem Layer "BP-Plan" enthalten sind. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in der Layergruppe "Geltungsbreiche" enthalten sind. Georeferenzierte Raster-Pläne finden Sie in der Gruppe "Raster". Die Daten der vollvektoriell vorliegenden Pläne finden Sie in der Layergruppe "Vektor" mit dem Prefix "BP" Die Daten sind tagesaktuell.
Dieser Link bietet Ihnen eine Übersicht über alle rechtskräftigen sowie im Verfahren befindlichen Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und sonstigen Satzungen. Die Daten können mit einem WMS/WFS, der täglich aktualisiert wird, abgerufen und für eine Weiterverwendung genutzt werden. Link zum WMS/WFS: https://geodata.o-sp.de/service/niederzier.cgi (kann z. B. mit einem GIS-Programm geöffnet werden) Link zu den Lizenzbestimmungen: Datenlizenz Deutschland "Namensnennung" Version 2.0
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitern in der Abteilung für Bauen und Planen der Gemeinde Niederzier erteilt werden.
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