Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ermittelten potentiell betroffenen Grundwasserkörper für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus der HWRM-RL.Die Einzugsgebiete der großen Flüsse (Flussgebietseinheiten) sind in Teileinzugsgebiete untergliedert worden. Innerhalb der Teileinzugsgebiete erfolgte die Abgrenzung der Grundwasserkörper nach hydraulischen Grenzen und hydrogeologischen Kriterien. Als hydraulische Grenzen wurden die oberirdischen Wasserscheiden als oberstromige und die relevanten Vorfluter als unterstromige Begrenzung herangezogen. Dabei wurde vorausgesetzt, dass die Wasserscheiden der oberirdischen Gewässer großräumig auch die unterirdischen Wasserscheiden widerspiegeln.
Digitale Orthophotos mit einer Bodenpixelgröße von 20cm x 20cm (ATKIS®-DOP20) werden aus Luftbildern der Befliegungen des Landes hergestellt. Dabei werden durch Umbildung die perspektivischen Verzerrungen der Luftbilder beseitigt und ein Bild mit Parallelprojektion erzeugt, welches einen über die ganze Bildfläche einheitlichen Maßstab hat. In den Orthophotos können somit Strecken und Flächen gemessen werden. Mit dem Bildflug 2019 wurde bei den Digitalen Orthophotos die neue Qualität True Orthophoto - TrueDOP eingeführt. Sie entstehen durch eine Entzerrung der Luftbilder mit Hilfe eines bildbasierten Digitalen Oberflächenmodells (bDOM). Inhaltlich unterscheiden sich TrueDOP von den bisherigen DOP, insbesondere durch den Wegfall der Umklappeffekte der auf der Erdoberfläche stehenden Objekte, das heißt man blickt senkrecht von oben auf diese.
Die Stadtkarte Krefeld (StK20) zeigt das gesamte Stadtgebiet Krefeld und Teile der Nachbarstädte. Sie dient der Orientierung oder als Grundlage für thematische Karten. Der amtliche Stadtplan enthält in kartografisch generalisierter Form das Verkehrsnetz, die Bebauung und die Bodennutzung sowie viele weitere Karteninformationen. Die Stadtkarte wird in unterschiedlicher Farbgestaltung (grau, light, farbig) aufbereitet. Die Auswahl der Symbole und Beschriftungen in der Karte unterscheiden sich nach der Ausgabe. Der WMS bietet Hintergrundkarten für GIS-Projekte sowie einen separaten Dienst des Öffentlichen Personennahverkehrs, die herunterladbaren PDF-Dateien enthalten zusätzlich ein Gitternetz und in der farbigen Ausgabe Punktobjekte, ÖPNV-Netz und Hausnummern.
Die Historische Amtliche Basiskarte (Historische ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die Historische ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Die Zeitschnitte werden mit Stichtag 01.01. eines Jahres historisiert und bereitgestellt. Die Jahresschnitte sind ab 2016 verfügbar. Ab 2020 ist die Historische ABK in einer farbigen Signaturierung und einer schwarz-weißen Präsentation als Strichkarte verfügbar. Bis 2019 wurde eine vorläufige schwarz-weiße Präsentation abgleitet, welche als Historische ABK* bezeichnet wird. Das „*“ steht für eine Übergangslösung, bis die ABK komplett und flächendeckend in NRW vorlag. Die ABK* gibt den jeweiligen ABKErfassungsstand der Katasterbehörden in der Signaturierung der ABK wieder. Die Signaturierung zwischen der Historischen ABK und Historischen ABK* unterscheiden sich geringfügig.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Dieser ist ein vorbereitender Bauleitplan nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Es wird die grundsätzliche Art der Bodennutzung festgelegt. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die detaillierteren Bebauungspläne und dient der langfristigen Stadtentwicklung. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Flächennutzungspläne sind somit für die Entwicklung konkretisierender Planwerke, wie Bebauungspläne bindend. Der Flächennutzungsplan umfasst die zeichnerische Darstellung und eine schriftliche Begründung. Im Geoportal wird der Geltungsbereich als Vektorobjekt mit georeferenzierter Rasterdatei (zeichnerische Darstellung) präsentiert oder die zeichnerische Darstellung wird vektoriell in Form von Objekten dargestellt. In beiden Fällen ist die Begründung als pdf-Datei dem Objekt angehangen.
Der Mobilfunkausbau, besonders in Städten wie Hamm, ist entscheidend für die digitale Infrastruktur und das gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Wachstum. Ein leistungsfähiges Mobilfunknetz ist unverzichtbar in einer vernetzten Welt, wo digitale Kommunikation und Datenübertragung immer bedeutender werden. Hamm profitiert enorm von einem gut ausgebauten Mobilfunknetz, das schnelle Telefonie und den Internetzugang über Mobilgeräte ermöglicht. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die auf reibungslose Kommunikation angewiesen sind, und für Bürgerinnen und Bürger im Alltag und bei der Arbeit. Mit dem steigenden Bedarf an Mobilfunkdiensten und neuen Technologien wie dem Internet der Dinge und 5G ist ein umfassender Ausbau unerlässlich, um die Nachfrage zu bewältigen und Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit als führender Standort für Innovation und Technologie zu erhalten. Der Datensatz enthält Informationen über die 4G und 5G Mobilfunkabdeckung in der Stadt Hamm.
Der Mobilfunkausbau, besonders in Städten wie Hamm, ist entscheidend für die digitale Infrastruktur und das gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Wachstum. Ein leistungsfähiges Mobilfunknetz ist unverzichtbar in einer vernetzten Welt, wo digitale Kommunikation und Datenübertragung immer bedeutender werden. Hamm profitiert enorm von einem gut ausgebauten Mobilfunknetz, das schnelle Telefonie und den Internetzugang über Mobilgeräte ermöglicht. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die auf reibungslose Kommunikation angewiesen sind, und für Bürgerinnen und Bürger im Alltag und bei der Arbeit. Mit dem steigenden Bedarf an Mobilfunkdiensten und neuen Technologien wie dem Internet der Dinge und 5G ist ein umfassender Ausbau unerlässlich, um die Nachfrage zu bewältigen und Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit als führender Standort für Innovation und Technologie zu erhalten. Der Datensatz enthält Informationen über die 4G und 5G Mobilfunkabdeckung in der Stadt Hamm.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Die Stadtkarte Krefeld zeigt das gesamte Stadtgebiet Krefeld und Teile der Nachbarstädte. Sie dient der Orientierung, der Übersicht oder als Grundlage für thematische Karten. Sie enthält in kartografisch generalisierter Form das Verkehrsnetz, die Bebauung und die Bodennutzung. Die Stadtkarte wird in unterschiedlicher Farbgestaltung (grau, light, farbig) als Stadtplan (StK20) für größere Maßstäbe oder Stadtübersichtskarte (StK50) für kleinere Maßstäbe aufbereitet. Die Auswahl der Symbole und Beschriftungen in der Karte unterscheiden sich nach der Ausgabe. Der WMS bietet Hintergrundkarten für GIS-Projekte sowie einen separaten Dienst des Öffentlichen Personennahverkehrs.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Die Fächennutzungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauplanung der entsprechenden Stadt oder Gemeinde im Kreis Herford erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.