Dieser WMS-Dienst des Wupperverbandes enthält Elemente der Siedlungswasserwirtschaft (Klärwerke, Sammler, Sonderbauwerke, Entwässerungssysteme), sowie die Einzugsgebiete der Klärwerke und Einleitungen im Einzugsgebiet der Wupper.
In diesem Dienst wird der Stand der Umsetzung der Maßnahmenpläne für die WRRL (Europäische Wasserrahmenrichtlinie) im Wupperverbandsgebiet dokumentiert. Unterschieden wird nach der Einstufung der Machbarkeit der jeweiligen Maßnahme im Jahr 2000 sowie nach dem Stand der Umsetzung in den Folgejahren. Ab einem Maßstab von 1:20.000 werden die zu den Maßnahmen gehörigen Piktogramme eingeblendet. Zusätzlich sind die Gebiete der drei Planungseinheiten im Einzugsgebiet der Wupper dargestellt.
Der WMS-Dienst des Wupperverbands enthält Infomationen über den Ufer- und Sohlverbau, die Strukturgüte (ein-, drei- und fünfbändrig), die Gewässergüte nach Landesmessungen, sowie die Saprobie und Allgemeine Degradation, in Bezug auf Makrozoobenthos, der Fließgewässer im Einzugsgebiet der Wupper.
Der WMS-Dienst des Wupperverbandes enthält die Oberflächengewässer im Einzugsgebiet der Wupper (Fließgewässer, Talsperren) inklusive deren Einzugsgebiete, Gewässerbeschriftungen und Gewässerverrohrungen im Einzugsgebiet der Wupper, sowie die Sülz-Überleitung.
Der WMS-Dienst des Wupperverbands enthält Bauwerke (Querhindernisse, Fischaufstiege, Hochwasserrückhaltebecken), Messstellen (Fische, nach WRRL, Pegel, Niederschlagsstationen, Wassertemperatur, Physikalisch-/chemische Messstellen) in und neben den Gewässern des Einzugsgebiet der Wupper.
Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Letztere Verordnung galt für die am 01.01.1975 in die Stadt Wuppertal eingemeindeten Ortsteile Schöller und Dönberg. (Mit der Festlegung der Landschaftsschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Landschaftsschutzgebiete aus Verordnungen des Landes aufgehoben. Es existieren jedoch noch zahlreiche Restflächen, die nach wie vor den Status eines Landschaftsschutzgebietes nach einer LandschaftsschutzVO haben, z. B. einige Parks in den Innenstadtbereichen.) Die räumlichen Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Seltene, einzelfallbezogene Fortführungen des Datenbestandes (im Mittel ca. einmal pro Jahr) erfolgen aufgrund von Bebauungsplanverfahren und damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplans. Eine umfangreiche Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftsschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der seit 1995 gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Die räumlichen Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Naturschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Die Geltungsbereiche der Wuppertaler Naturschutzgebiete sind seit 03/2005 planungsrechtlich gesehen unverändert. Eine einzelfallbezogene Fortführung des Datenbestandes ist theoretisch möglich, wegen des hohen Stellenwertes der Naturschutzgebiete aber unwahrscheinlich. Eine umfangreichere Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Naturschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Die Polygone der Wuppertaler Wohnlagen bilden den thematischen Layer zur Wohnlagenkarte der Stadt Wuppertal, die nach ihrer erstmaligen Erstellung im Jahr 2016 seit 2018 jährlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal aktualisiert und beschlossen wird. Die hier aktuell publizierten Abgrenzungen wurden am 10.03.2026 zum Stichtag 01.01.2026 beschlossen. Die Wohnlagenkarte klassifiziert die Wuppertaler Wohnlagen in vier Abstufungen (einfache, mittlere, gute und exklusive Wohnlage) nach dem überwiegenden Charakter eines zusammenhängenden Wohnbereichs. (Die Lagequalität einzelner Grundstücke kann abweichen.) Die jeweils aktuelle Wohnlagenkarte ist eine Grundlage des seit Dezember 2016 vorliegenden qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Wuppertal. Der Datensatz der Wohnlagen Wuppertal wird in den Formaten ESRI-Shapefile, KML und GeoJSON unter einer Open-Data-Lizenz (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0) bereitgestellt.
Der Datensatz umfasst die Standorte von (Stand 04/2026) 9 als Punktgeometrien modellierten von der Stadt Wuppertal bereitgestellten im Sommer öffentlich zugänglichen Trinkwasserbrunnen im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Stadt Wuppertal und ihre Betriebe und Gesellschaften betreiben zur Anpassung an den Klimawandel den Aufbau eines Netzes solcher Trinkwasserbrunnen. Die Standorte der Trinkwasserbrunnen wurden auf großmaßstäbigen Karten und Luftbildern manuell mit einer Genauigkeit von einigen Metern digitalisiert. Die Aktualisierung der Daten erfolgt jeweils zeitnah nach Kenntnis der Inbetriebnahme neuer Trinkwasserbrunnen durch das Ressort 307 Klima und Nachhaltigkeit. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Der Datensatz umfasst die gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgeschilderten Radwege im Stadtgebiet von Wuppertal sowie die wichtigsten für den Radverkehr freigegebenen Wald- oder Wirtschaftswege. Er enthält für jeden Abschnitt eines Radweges und jeweils beide Straßenseiten eine Typisierung, bei der die folgenden Kategorien unterschieden werden: Radwege, kombinierte Geh- und Radwege, Bahntrassenradwege, Fahrradstraßen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, freigegebene Gehwege, freigegebene Busspuren, freigegebene Fußgängerzonen sowie ausgewählte, routenrelevante Wald- oder Wirtschaftswege. Darüber hinaus wird für jeden Abschnitt die Beleuchtung (ja/nein) und die prozentuale Steigung angegeben. Alle Radwege werden geometrisch durch die Mittelachsen der zugehörigen Straßen und Wege repräsentiert. Die erstmalige Erstellung der Geodaten zu den Wuppertaler Radwegen erfolgte bis 01/2011 auf der Basis der Digitalen Grundkarte DGK anhand eines CorelDRAW-Projektes (Ressort Straßen und Verkehr, Stand 09/2010). Die gelegentlichen Aktualisierungen des Datenbestandes werden bei Bedarf durch Änderungsmitteilungen des Ressorts Straßen und Verkehr an das Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten angestoßen und dort zeitnah in den Datenbestand eingearbeitet. Seit Anfang 2016 wird dabei als Kartengrundlage für die Digitalisierung die Amtliche Basiskarte ABK verwendet. Die als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.