Zweck einer Baulast ist es, auf Dauer und mit Wirkung für Rechtsnachfolger, öffentlich-rechtliche Hindernisse einer Bebauung auszuräumen, damit die Erteilung einer Baugenehmigung erfolgen kann. Ein Nachbargrundstück kann daher zugunsten eines Bauvorhabens, das auf einem anderen Grundstück stattfindet, belastet werden (z.B. Eintragung eines Überfahrtsrecht zur Sicherung der Zufahrt). Im Baulastenverzeichnis der Stadt Recklinghausen sind alle Baulasten in Recklinghausen eingetragen. Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob und mit welchen Baulasten ein Grundstück belastet ist. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Digitale Orthophotos mit einer Bodenpixelgröße von 100x100cm² (ATKIS®-DOP100) werden aus Luftbildern der Befliegungen des Landes hergestellt. Dabei werden durch Umbildung die perspektivischen Verzerrungen der Luftbilder beseitigt und ein Bild mit Parallelprojektion erzeugt, welches einen über die ganze Bildfläche einheitlichen Maßstab hat. In den Orthophotos können somit Strecken und Flächen gemessen werden.
In der topographischen Gebietskarte im Maßstab 1:200.000 wird das gesamte Land Hessen auf einem Kartenblatt der Größe 96 cm x 136 cm abgebildet. Die Normalausgabe mit Geländeschummerung trägt die Bezeichnung H 200 N. Rasterdaten dieser analogen Karte wurden durch Abscannen erzeugt und liegen für jede Inhaltsebene getrennt vor. Auf Wunsch werden diese auch in Ausschnitten und begrenzt nach vollen Kilometern in GK-Koordinaten abgegeben.
Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 (ATKIS®DTK25) ist das aus dem ATKIS® Basis-DLM und einem korrespondierenden DGM rechnergestützt in ATKIS®-Kartengrafik abgeleitete und im Rasterformat nach bundeseinheitlichen Standards erzeugte Vertriebsprodukt. Die ATKIS® DTK25 enthält die wesentlichen Objekte der Erdoberfläche wie Siedlungen, Verkehrsnetze, Vegetation, Gewässer und Geländeformen sowie Grenzen politischer und administrativer Einheiten. Seit 2018 sind generalisierte Einzelgebäude aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystem ALKIS® enthalten. Rasterdaten als Einzel- und Farbsummenlayer nach AdV-Standard, festgelegt im Technischen Regelwerk für den Austausch von Digitalen Topographischen Karten. DTK25-V ohne generalisierte Einzelgebäude: flächendeckend landesweit DTK25 mit generalisierten Einzelgebäuden: flächendeckend landesweit ab 2019
Digitale Orthophotos mit einer Bodenpixelgröße von 20cm x 20cm (ATKIS®-DOP20) werden aus Luftbildern der Befliegungen des Landes hergestellt. Dabei werden durch Umbildung die perspektivischen Verzerrungen der Luftbilder beseitigt und ein Bild mit Parallelprojektion erzeugt, welches einen über die ganze Bildfläche einheitlichen Maßstab hat. In den Orthophotos können somit Strecken und Flächen gemessen werden. Mit dem Bildflug 2019 wurde bei den Digitalen Orthophotos die neue Qualität True Orthophoto - TrueDOP eingeführt. Sie entstehen durch eine Entzerrung der Luftbilder mit Hilfe eines bildbasierten Digitalen Oberflächenmodells (bDOM). Inhaltlich unterscheiden sich TrueDOP von den bisherigen DOP, insbesondere durch den Wegfall der Umklappeffekte der auf der Erdoberfläche stehenden Objekte, das heißt man blickt senkrecht von oben auf diese.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden." Die Daten werden vierteljährlich aus ALKIS abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Anhang III der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Beschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete)." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Digitale Luftbilder sind verkleinerte photographische Abbilder eines Teiles der Erdoberfläche. Sie werden aus Flugzeugen mit Spezialkameras im Allgemeinen senkrecht nach unten aufgenommen. Das Gelände wird im Luftbild verzerrt dargestellt. Luftbilder besitzen keinen einheitlichen Maßstab und keine Georeferenzierung. Das digitale Luftbild ist eine Grauwertmatrix, es entsteht durch Scannen des Bildes. Gescannt wird mit einer Auflösung von ca. 1700 dpi (15 Mikrometer). Zusatzliche Informationen amtliche Luftbilder, Angabe der Bildnummer und Bildflugnummer
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Die Einteilung von Wahlbezirken erfolgt durch den Wahlausschuss der Gemeinde. Sie ist spätestens 51 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Rates vorzunehmen. In jedem Wahlbezirk wird bei Kommunalwahlen eine Bewerberin oder ein Bewerber direkt in den Stadtrat gewählt. Bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen dienen die Wahlbezirke nur als organisatorische Einheiten innerhalb des Wahlkreises oder des Wahlgebietes. Rechtsgrundlage für die Einteilung von Wahlbezirken ist § 4 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW). Bei der Einteilung sind räumliche Zusammenhänge zu wahren. Auch sollen Wahlbezirke möglichst in gleicher Größe gebildet werden, um eine gleichmäßige Repräsentation der Bürgerinnen und Bürger im Stadtrat zu gewährleisten. Die Zahl der Wahlberechtigten soll aus diesem Grund in jedem Wahlbezirk höchstens 15% nach oben oder unten von dem Durchschnitt im Stadtgebiet abweichen. Wahlbezirke können aus organisatorischen Gründen, soweit erforderlich, in weitere Stimmbezirke unterteilt werden. Dies ist in Erkrath derzeit nicht der Fall.
Die amtlichen Hauskoordinaten definieren die genaue Position eines Hauses. Datenquelle ist das Liegenschaftskataster der Länder und somit das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude in Deutschland. Anders als durch Interpolation berechnete Daten beruhen die amtlichen Hauskoordinaten auf einer individuellen Vermessung vor Ort. Sie werden durch die Katasterbehörden kontinuierlich aktualisiert, was den Kunden eine langfristige Investitionssicherheit garantiert.Die Hauskoordinaten enthalten: Statistische Landes-, Landkreis- und Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel und -name, Haus-Nr., ETRS89/UTM Koordinaten mit Zonenpräfix 32, Postleitzahl (bisher noch ohne), Postalischer Ortsname, Zusatz zum postalischen Ortsnamen.Nutzungsmöglichkeiten: Hauskoordinaten dokumentieren ihren individuellen Mehrwert z.B. in folgenden Bereichen: Hausgenaue Geocodierung von Adressbestanden, z.B. Kunden-, Filial- oder Wettbewerbsadressen, Verbesserung der Tragerbezirksverwaltung, Reklamationsbearbeitung und Auftragsplanung bei Verlagen, Einbindung in die Netzdokumentation, Netzverwaltung und im Kundenservice bei Energieversorgern und in der Telekommunikations- und Kabel-TV Branche, Entwicklung von Handy-Kommunikationsdiensten (location-based-services) in einer neuen Dimension, Einbindung in WebMapSevices - Navigationstools; Gazetteer Services im Internet
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).