Der Dienst ist eine Zusammenstellung von Themen aus dem Bau-Bereich für den Kreis Heinsberg. Er bietet Einsicht in rechtskräftige oder in Aufstellung befindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) von den Gemeinden des Kreises Heinsberg, die ihre Daten als 'OpenData' bereitgestellt haben. Der Dienst beinhaltet weiterhin den Flächennutzungsplan der Bezirksregierung Köln sowie die Bordenrichtwertzonen des Kreises Heinsberg. Der Flächennutzungsplan stellt die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Flächennutzungen dar. Im Bebauungsplan wird die Art und Weise der Nutzung auf Basis von parzellierten Grundstücken weiter spezifiziert. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen jährlich ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen.
Die Flächennutzungspläne der Kommunen im Kreis Kleve sind vektoriell komplett erfasst und stehen im Standard XPlan (gml) zur Verfügung. Sie sind in diesem Format direkt bearbeit- und auswertbar. Über die Informationen gelangt man an die rechtskräftigen Pläne. Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitender Bauleitplan ein Instrument der räumlichen Planung. Er enthält die bestehenden und künftigen Flächennutzungen im gesamten Gemeindegebiet (Bauflächen, Wald, Landwirtschaft, Straßen,...) einer Kommune. Der von der Bezirksregierung genehmigte Flächennutzungsplan ist für die jeweilige Kommune verbindlich. Die Daten zum Flächennutzungsplan werden als konsolidierte Version (inclusive aller gültigen Änderungen) vorgehalten. Beim Objekt FP_Plan wird der Link zum Plan als PDF vorgehalten. Für Kleve liegt nur der Geltungsbereich des FNPs mit dem Link auf den Plan als PDF und dazu Rasterdaten mit dem Inhalt des FNP vor.
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Dieser ist ein vorbereitender Bauleitplan nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Es wird die grundsätzliche Art der Bodennutzung festgelegt. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die detaillierteren Bebauungspläne und dient der langfristigen Stadtentwicklung. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Flächennutzungspläne sind somit für die Entwicklung konkretisierender Planwerke, wie Bebauungspläne bindend. Der Flächennutzungsplan umfasst die zeichnerische Darstellung und eine schriftliche Begründung. Im Geoportal wird der Geltungsbereich als Vektorobjekt mit georeferenzierter Rasterdatei (zeichnerische Darstellung) präsentiert oder die zeichnerische Darstellung wird vektoriell in Form von Objekten dargestellt. In beiden Fällen ist die Begründung als pdf-Datei dem Objekt angehangen.
Dieser Dienst stellt das landesweite Gitter der Bildflugkacheln der digitalen Orthophotos mit 20 cm Bodenauflösung ab einem Maßstab von ca. 1:1 Million dar. Digitale Orthophotos werden in 1x1 km Kacheln aus den bei den Bildflügen entstandenen Luftbildern produziert. Jede Bildflugkachel erhält das Bildflugdatum des Luftbildes mit dem entsprechend größten Flächenanteil. Der Dienst stellt ab einem Maßstab von ca. 1:70000 die Kachelnummer dar, welche sich aus den GK-Koordinaten der linken unteren Blattecke zusammensetzt. Das Bildflugdatum der entsprechenden Kachel wird zusätzlich ab einem Maßstab ab ca. 1:50000 sichtbar. Über GetFeatureInfo können Kachelnummer und Bildflugdatum sowie Kamera, Linse, Flughöhe, Filmmaterial, Standardbodenauflösung, Höhenmodell und Farbtiefe in allen Maßstabsbereichen abgerufen werden. Nach erfolgter Datenaktualisierung der Kacheln des digitalen landesweiten Datensatzes LGL-BW ATKIS Digitale Orthophotos 20cm wird die Aktualisierung des Bildflugdatums der entsprechenden Kacheln in diesem Dienst nachgezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die dargestellten Daten besteht.
Die Digitale Topographische Karte 1:10 000 (DTK10) präsentiert ungeneralisiert ausgewählte Inhalte des Basis-DLM, Höheninformationen (Höhenlinien und Höhenpunkte) und Gebäudedaten aus ALKIS entsprechend dem Produktstandard für die DTK10 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (AdV). Die DTK10 ist in Form von georeferenzierten Rasterdaten verfügbar. Die Rasterdaten sind in farb- und inhaltsgetrennten Ebenen (Einzellayer) oder in einfarbiger (grau) bzw. farbiger Kombination (Summenlayer) in beliebiger Auflösung (zwischen 100 und 200 Linien/cm d.h. 256 bis 512 dpi) verfügbar, entsprechend dem Produkt- und Qualitätsstandard für Digitale Topographische Karten, Version 1.0, der AdV.. Die Rasterdaten können gekachelt, in beliebigen Rechtecken oder als Polygon im UTM-Koordinatensystem flächendeckend oder in Ausschnitten für das Bundesland Baden-Württemberg abgegeben werden.
Dieser Dienst stellt das landesweite Gitter der Bildflugkacheln der digitalen Orthophotos mit 10 cm Bodenauflösung ab einem Maßstab von ca. 1:1 Million dar. Digitale Orthophotos werden in 1x1 km Kacheln aus den bei den Bildflügen entstandenen Luftbildern produziert. Jede Bildflugkachel erhält das Bildflugdatum des Luftbildes mit dem entsprechend größten Flächenanteil. Der Dienst stellt ab einem Maßstab von ca. 1:70000 die Kachelnummer dar, welche sich aus den UTM-Koordinaten der linken unteren Blattecke zusammensetzt. Das Bildflugdatum der entsprechenden Kachel wird zusätzlich ab einem Maßstab ab ca. 1:50000 sichtbar. Über GetFeatureInfo können Kachelnummer und Bildflugdatum sowie Kamera, Linse, Flughöhe, Filmmaterial, Standardbodenauflösung, Höhenmodell und Farbtiefe in allen Maßstabsbereichen abgerufen werden. Nach erfolgter Datenaktualisierung der Kacheln des digitalen landesweiten Datensatzes LGL-BW ATKIS Digitale Orthophotos 10cm wird die Aktualisierung des Bildflugdatums der entsprechenden Kacheln in diesem Dienst nachgezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die dargestellten Daten besteht.
Das Baulandkataster der Stadt Krefeld führt Flächen auf, die als Baulücken oder bisher mindergenutzte Grundstücke für eine Wohnnutzung geeignet und sofort bebaubar sind. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans oder sind nach § 34 BauGB baulich nutzbar. Bei den Baulücken handelt es sich um freie Grundstücke in beliebiger Größe, welche für eine Bebauung geeignet sind. Dies können sowohl freie Grundstücke innerhalb einer Häuserreihe, als auch Teile von großen Flurstücken sein. Als mindergenutzten Flächen werden Grundstücke kenntlich gemacht, bei denen die vorhandene Bebauung erweitert werden könnte. Dies liegt beispielsweise bei einer Häuserreihe mit viergeschossigen Gebäuden vor, wenn auf einem Grundstück innerhalb der Reihe nur eingeschossig gebaut wurde. Die Angaben werden ohne Gewähr auf Richtigkeit gemacht. Eine Garantie auf Bebaubarkeit der Grundstücke wird mit dem Hinweis im Baulandkataster nicht gegeben. Weitergehende Informationen zu den Flächen sind nicht enthalten. Eigentümer können gegen die Darstellung Ihrer Grundstücke im Baulandkataster Widerspruch einlegen.
Die Einteilung von Wahlbezirken erfolgt durch den Wahlausschuss der Gemeinde. Sie ist spätestens 51 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Rates vorzunehmen. In jedem Wahlbezirk wird bei Kommunalwahlen eine Bewerberin oder ein Bewerber direkt in den Stadtrat gewählt. Bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen dienen die Wahlbezirke nur als organisatorische Einheiten innerhalb des Wahlkreises oder des Wahlgebietes. Rechtsgrundlage für die Einteilung von Wahlbezirken ist § 4 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW). Bei der Einteilung sind räumliche Zusammenhänge zu wahren. Auch sollen Wahlbezirke möglichst in gleicher Größe gebildet werden, um eine gleichmäßige Repräsentation der Bürgerinnen und Bürger im Stadtrat zu gewährleisten. Die Zahl der Wahlberechtigten soll aus diesem Grund in jedem Wahlbezirk höchstens 15% nach oben oder unten von dem Durchschnitt im Stadtgebiet abweichen. Wahlbezirke können aus organisatorischen Gründen, soweit erforderlich, in weitere Stimmbezirke unterteilt werden. Dies ist in Erkrath derzeit nicht der Fall.
Aktuelle Adressen der Stadt Aachen dargestellt durch eine Punktkoordinate, Zoombegrenzung: unter einem Maßstab von 1:2000 sichtbar; Gebäude werden über Adressen verschlüsselt und lokalisiert. Der Aufbau der Gebäudeadressen basiert auf einer Empfehlung des Deutschen Städtetages. Adressen sind die einzigen Ortsangaben, anhand derer sich jedermann leicht orientieren kann, die amtlich vergeben werden, die in der Örtlichkeit angebracht und in Kartenwerken nachgewiesen werden. Von der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Verwaltung werden allein sie zur Identifizierung von Gebäuden verwendet. Die Schlüsselsystematik der Adressen der Stadt Aachen setzt sich zusammen aus – Straßenschlüssel, Strassenname, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Adresse, PLZ, Rechtswert, Hochwert. Die Attribute Hochwert und Rechtswert sind in WGS84. Jede Adresse verfügt über eine Punktkoordinate. Bezugsystem ETRS 1989 / UTM Zone 32N, EPSG:25832. Lagegenauigkeit +- 1m.
Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) enthält Geobasisdaten zur Beschreibung der Liegenschaften (Inhalt: Flurstücke, Gebäude, ggf. Eigentumsangaben u. a.) einschließlich der Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festlegungen und der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickelter Standard zur Führung amtlicher Geobasisdaten im einheitlichen AFIS-ALKIS-ATKIS-Datenmodell. Das AAA-Datenmodell verwendet die Normen und Standards der International Organization for Standardization (ISO), des OpenGeospatial Consortiums (OGC) sowie des World Wide Web Consortiums (W3C) und ist in der Unified Modeling Language (UML) dokumentiert. Das abgeleitete AAA-Anwendungsschema umfasst u.a. die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) und die AAA-Ausgabenkataloge.
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