Das umweltsensible Dauergrünland umfasst Dauergrünland, das am 01.01.2015 als Dauergrünland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und Vogelschutz-Gebieten (VSG-Gebieten) bestand. Auf umweltsensiblem Dauergrünland gilt ein absolutes Umwandlungs- und Umbruchverbot. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird bei Bedarf abgerufen. Im WMS-Dienst "WMS Landwirtschaftskammer NRW, EU-Förderung" wird dieser Datensatz als Layer unterhalb eines Maßstabs von 1:18.100 angezeigt.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche und es kann für sie eine Prämie beantragt werden. Sie müssen eine eindeutige Zuordnung zu einem Feldblock haben. Welche Landschaftselemente förderfähig sind oder nicht und welche Bedingungen diese zu erfüllen haben, ist genau geregelt. Seit 2012 unterliegt jedes beihilfefähiges Landschaftselement den Cross-Compliance-Verpflichtungen (CC). Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
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Darstellung von stabilen (potentiellen) Ökologischen Vorrangflächen. Im Rahmen des Greenings sind Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche dazu verpflichtet, 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) vorzuhalten und entsprechend zu bewirtschaften. Für die Umsetzung der ÖVF stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
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Festsetzung der Kulisse aufgrund der besonders nitrat-belasteten Roten Grundwasserkörper des 1. und 2. BWP (Bewirtschaftungsplan) abzüglich bestehender Wasserkooperationsgebiete gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen des Landes NRW i.d.F.v. 29.10.2015 2 E) zur Förderung des Anbaus von Zwischenfrüchten. Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.
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Dieser Downloaddienst enthält die Standorte der Denkmäler der Gemeinde Rommerskirchen. Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Downloaddienst enthält die Standorte der Denkmäler der Stadt Kaarst. Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:500.000 zur Verfügung.
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Dieser Downloaddienst enthält die Standorte der Denkmäler der Stadt Juechen. Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:500.000 zur Verfügung.