Aktualität der Daten:
seit 01.01.2000 , gegenwärtig aktuell
Auf der Basis von Einwohnerregisterauswertungen sowie Auswertungen von Einwohner-Bewegungsdaten der Stadt Krefeld werden hier demografisch und nach statistischen Bezirken kleinräumig differenzierte statistische Daten bereitgestellt, mit denen sich eine Vielzahl weiterer eigener Berechnungen und Auswertungen erstellen und somit demografische Prozesse und Entwicklungen in der Stadt Krefeld sichtbar werden lassen - z. B. zur demographischen Struktur von Bevölkerung und Privathaushalten; Altersverteilung in der Krefelder Bevölkerung; Entwicklung von Geburten, Sterbefällen, Zu- und Fortzügen – bis hin zum Durchschnittsalter der Bevölkerung mit oder ohne Migrationshintergrund oder dem Durchschnittsalter der Mütter bei Geburt. Die Auswertungen sind berichtsjahrbezogen und werden jährlich fortgeschrieben.
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung der Stadt Korschenbroich dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Infomationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Stadt Korschenbroich geben.
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung der Gemeinde Rommerskirchen dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Gemeinde Rommerskirchen geben.
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Baupleitplan die beabsichtige Entwicklung der Stadt Kaarst dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Stadt Kaarst geben.
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung der Gemeinde Jüchen dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Gemeinde Jüchen geben.