Schachtbauwerke sind Bauwerke (Schächte) zwischen zwei Haltungen und dienen u.a. zur Unterhaltung, Reinigung und Inspekton. Ein Schachtbauwerk kann einen, mehrere oder keinen Schachdeckel haben. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.
Die Hochwassergefahrenkarten aus dem Hochwasserrisikomanagement des Landes NRW (betrifft Niers und Hammer Nach) wurden bei der Risikoanalyse (Karten Gebäudebetroffenheit, Gebäuderisiko, Potentiell überflutete Unterführungen, Potentiell überflutete Tiefgaragen, Potentiell überflutete Straßen) ebenfalls mit berücksichtigt und sind deshalb mit angegeben.
In den Haltungstexten sind folgende Grundinformationen zu den Haltungslinien enthalten: Profilart - Durchmesser in mm - Material - Länge der Haltung - Gefälle in 0/00. Bei inlinersanierten Haltungen wird das Material des Inliners in der Haltungsbeschriftung ausgegeben. Weitergehende Haltungsinformationen erhält man über das Detailfenster zu einer ausgewählten Haltung. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.
Anschlusslinien sind die Grundstücksanschlussleitungen (GAL) zwischen den einzelnen Grundstücken und dem öffentlichen Kanal. Die GAL sind privat und nur zu Teilen erfaßt, da dem Abwasserbetrieb häufig keine Angaben zu diesen GAL vorliegen. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Dieser ist ein vorbereitender Bauleitplan nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Es wird die grundsätzliche Art der Bodennutzung festgelegt. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die detaillierteren Bebauungspläne und dient der langfristigen Stadtentwicklung. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Flächennutzungspläne sind somit für die Entwicklung konkretisierender Planwerke, wie Bebauungspläne bindend. Der Flächennutzungsplan umfasst die zeichnerische Darstellung und eine schriftliche Begründung. Im Geoportal wird der Geltungsbereich als Vektorobjekt mit georeferenzierter Rasterdatei (zeichnerische Darstellung) präsentiert oder die zeichnerische Darstellung wird vektoriell in Form von Objekten dargestellt. In beiden Fällen ist die Begründung als pdf-Datei dem Objekt angehangen.
Inhaltlich erhalten Sie hier die Umringe mit Planstatus "archiviert" befindlichen Bebauungspläne und Satzungen der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen mit Verlinkungen auf hinterlegte Dokumente. Bei einigen wenigen Plänen liegen die Daten bereits vollvektoriell vor. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in dem Layer "BP-Plan" enthalten sind. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in der Layergruppe "Geltungsbreiche" enthalten sind. -Georeferenzierte Raster-Pläne finden Sie in der Gruppe "Raster". -Die Daten der vollvektoriell vorliegenden Pläne finden Sie in der Layergruppe "Vektor" mit dem Prefixen "BP". Die Daten sind tagesaktuell.
Die Hochwassergefahrenkarten aus dem Hochwasserrisikomanagement des Landes NRW (betrifft Niers und Hammer Nach) wurden bei der Risikoanalyse (Karten Gebäudebetroffenheit, Gebäuderisiko, Potentiell überflutete Unterführungen, Potentiell überflutete Tiefgaragen, Potentiell überflutete Straßen) ebenfalls mit berücksichtigt und sind deshalb mit angegeben.
Dieser Datensatz umfasst Instrumente der Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern und damit verbindliche Regeln für das Bauen und die Nutzung von Flächen festlegen. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. Zusätzlich enthält der Datensatz Satzungen, welche die Kommune eigenständig erlassen. Darin werden spezifische baurechtliche Regeln für bestimmte Bereiche festgelegt, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Ein weiterer Inhalt des Datensatzes sind örtliche Bauvorschriften. Diese gehen über das grundsätzliche Planungsrecht im Bebauungsplan hinaus und sollen das Ortsbild wahren. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne, Satzungen und örtlichen Bauvorschriften dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Umring des Geltungsbereichs mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektordaten) der Bebauungspläne, Satzungen und örtlichen Bauvorschriften; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.