Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) und dem Flächennutzungsplan der Stadt Velbert.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Velbert (Fachbereich 3 - Stadtentwicklung) erteilt werden.
Der Dienst beinhaltet eine Übersicht zu den Bebauungsplänen der Stadt Niederkassel (Teilvektoriell, Umringe). Bitte beachten Sie, dass diese Liste zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vollständig ist. Bei Fragen zu fehlenden Bauleitplänen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner des Fachbereiches 8 Bauaufsicht/Stadtplanung/Umwelt.
Die Bebauungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs 8 Bauaufsicht/Stadtplanung/Umwelt der Stadt Niederkassel erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-)Dienste und dem dort abrufbaren Angebot.
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Dieser ist ein vorbereitender Bauleitplan nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Es wird die grundsätzliche Art der Bodennutzung festgelegt. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die detaillierteren Bebauungspläne und dient der langfristigen Stadtentwicklung. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Flächennutzungspläne sind somit für die Entwicklung konkretisierender Planwerke, wie Bebauungspläne bindend. Der Flächennutzungsplan umfasst die zeichnerische Darstellung und eine schriftliche Begründung. Im Geoportal wird der Geltungsbereich als Vektorobjekt mit georeferenzierter Rasterdatei (zeichnerische Darstellung) präsentiert oder die zeichnerische Darstellung wird vektoriell in Form von Objekten dargestellt. In beiden Fällen ist die Begründung als pdf-Datei dem Objekt angehangen.
Dieser Dienst enthält die Flächennutzungsplan der Stadt Kaarst. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung dar. Die Darstellung der Flächennutzungspläne dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die zuständige Gemeinde geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Flächennutzungsplan der Stadt Grevenbroich. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung dar. Die Darstellung der Flächennutzungspläne dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die zuständige Gemeinde geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Flächennutzungsplan der Gemeinde Jüchen. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung dar. Die Darstellung der Flächennutzungspläne dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die zuständige Gemeinde geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Flächennutzungsplan der Gemeinde Rommerskirchen. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung dar. Die Darstellung der Flächennutzungspläne dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die zuständige Gemeinde geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Der Masterplan Stadtgrün (Fachplanung) wurde durch Ratsbeschluss als gesamtstädtische strategische Vorgabe zur Sicherung des Stadtgrüns und zur nachhaltigen Entwicklung der grünen Infrastruktur beschlossen. Der Masterplan Stadtgrün bildet eine wichtige Vorgabe für künftige räumliche Planungen, Entwicklungen und Abwägung mit anderen Belangen, zum Beispiel für Bauleitpläne. Er wird in drei Kategorien unterteilt. Flächen des „Immergrün“ sind für immer als multifunktionale Grün- und Freiräume gesichert. “Zukunftsgrün“ bildet aufgrund seiner großen Bedeutung und seiner multicodierten Grünflächenfunktionen zusammen mit den „Immergrün-Flächen“ die grüne Infrastruktur. Die Grünfunktionen von „Potentialgrün-Flächen“ sollten hingegen erhalten und konsequent als potenzielle Vernetzungselemente der grünen Infrastruktur weiterentwickelt werden.
Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) der kommunalen Flächennutzungspläne im Kreis Kleve dargestellt. Es ist darüber möglich an die Pläne und textlichen Festsetzungen zu gelangen. Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitender Bauleitplan ein Instrument der räumlichen Planung. Er enthält die bestehenden und künftigen Flächennutzungen im gesamten Gemeindegebiet (Bauflächen, Wald, Landwirtschaft, Straßen,...) einer Kommune. Der von der Bezirksregierung genehmigte Flächennutzungsplan ist für die jeweilige Kommune verbindlich. Die Daten zum Flächennutzungsplan werden als konsolidierte Version (inclusive aller gültigen Änderungen) vorgehalten. Beim Objekt FP_Plan wird der Link zum Plan als PDF vorgehalten. Für Kleve liegt nur der Geltungsbereich des FNPs mit dem Link auf den Plan als PDF und dazu Rasterdaten mit dem Inhalt des FNP vor.