Schachtbauwerke sind Bauwerke (Schächte) zwischen zwei Haltungen und dienen u.a. zur Unterhaltung, Reinigung und Inspekton. Ein Schachtbauwerk kann einen, mehrere oder keinen Schachdeckel haben. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.
Anschlusspunkte sind die Punkte am öffentlichen Hauptkanal, an denen private Anschlusslinien (GAL), an den Hauptkanal angebunden sind. Diese können in Fließrichtung rechts, links oder oben im Rohrscheitel liegen und sind dementsprechend symbilisiert. Die Anschlußpunkte resultieren aus dem Ergebnis von Kanal-TV-Inspektionen. Die tatsächliche Lage kann deshalb Abweichen und dient zur Orientierung. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.
Die Hochwassergefahrenkarten aus dem Hochwasserrisikomanagement des Landes NRW (betrifft Niers und Hammer Nach) wurden bei der Risikoanalyse (Karten Gebäudebetroffenheit, Gebäuderisiko, Potentiell überflutete Unterführungen, Potentiell überflutete Tiefgaragen, Potentiell überflutete Straßen) ebenfalls mit berücksichtigt und sind deshalb mit angegeben.
In Haltungslinien werden die Kanalhaltungen dargestellt. Je nach Kanalart werden die Linien andersfarbig dargestellt. Weitere Informationen z.B. Eigentümer, Baustatus, Material etc. können abgefragt werden. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Dieser ist ein vorbereitender Bauleitplan nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Es wird die grundsätzliche Art der Bodennutzung festgelegt. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die detaillierteren Bebauungspläne und dient der langfristigen Stadtentwicklung. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Flächennutzungspläne sind somit für die Entwicklung konkretisierender Planwerke, wie Bebauungspläne bindend. Der Flächennutzungsplan umfasst die zeichnerische Darstellung und eine schriftliche Begründung. Im Geoportal wird der Geltungsbereich als Vektorobjekt mit georeferenzierter Rasterdatei (zeichnerische Darstellung) präsentiert oder die zeichnerische Darstellung wird vektoriell in Form von Objekten dargestellt. In beiden Fällen ist die Begründung als pdf-Datei dem Objekt angehangen.
Inhaltlich erhalten Sie hier die Umringe mit Planstatus "archiviert" befindlichen Bebauungspläne und Satzungen der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen mit Verlinkungen auf hinterlegte Dokumente. Bei einigen wenigen Plänen liegen die Daten bereits vollvektoriell vor. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in dem Layer "BP-Plan" enthalten sind. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in der Layergruppe "Geltungsbreiche" enthalten sind. -Georeferenzierte Raster-Pläne finden Sie in der Gruppe "Raster". -Die Daten der vollvektoriell vorliegenden Pläne finden Sie in der Layergruppe "Vektor" mit dem Prefixen "BP". Die Daten sind tagesaktuell.
Gebäude mit öffentlichem Bezug wie z.B. Schulen, Kindergärten, Seniorenheime. Ohne Einstufung nach Starkregengefahr. Ergänzungslayer für Karte Gebäuderisiko außergewöhnlich Kreis Viersen.