Der vorbereitende Bauleitplan ist ein Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung im System der Raumordnung der Bundesrepublik Deutschland, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird.
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Hagen die sich aufgrund der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung in ihren Grundzügen dar. Aus dem Flächennutzungsplan werden die Bebauungspläne entwickelt.
Dieser Dienst enthält den Flächennutzungsplan für Düsseldorf der seit 1992 rechtsverbindlich ist. Durch Änderungen wurde er aufgrund der Stadtentwicklung den jeweils neuen Planungszielen angepasst.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Datensatz: Flächennutzungsplan der Stadt Iserlohn als Shapefile (Polygongeometrie). Außerdem liegt eine georeferenzierte TIF-Datei mit Beschriftungen bzw. Symbolik bei, die zusammen mit der Shapefile genutzt werden kann.
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und im Maßstab 1:10.000 bis 1:15.000 erarbeitet. Der FNP enthält die Grundzüge der Bodennutzung und ist nicht parzellenscharf. Die Darstellungen des FNP sind nur behördenverbindlich.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Dieser ist ein vorbereitender Bauleitplan nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Es wird die grundsätzliche Art der Bodennutzung festgelegt. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die detaillierteren Bebauungspläne und dient der langfristigen Stadtentwicklung. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Flächennutzungspläne sind somit für die Entwicklung konkretisierender Planwerke, wie Bebauungspläne bindend. Der Flächennutzungsplan umfasst die zeichnerische Darstellung und eine schriftliche Begründung. Im Geoportal wird der Geltungsbereich als Vektorobjekt mit georeferenzierter Rasterdatei (zeichnerische Darstellung) präsentiert oder die zeichnerische Darstellung wird vektoriell in Form von Objekten dargestellt. In beiden Fällen ist die Begründung als pdf-Datei dem Objekt angehangen.
Der Datensatz umfasst ein Rasterdaten-Abbild des heute gültigen Wuppertaler Flächennutzungsplans (FNP). Es bezieht sich auf den Zustand des FNP, in dem er am 17.01.2005 Rechtskraft erlangte und damit den zweiten Wuppertaler FNP vom 30.06.1967 ablöste. Der FNP (vorbereitende Bauleitplanung) und die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) sind die Instrumente der kommunalen Bauleitplanung. Die Rasterdaten wurden durch Einscannen des Originalplans erzeugt. Der FNP wurde mit dem damals eingesetzten Geoinformationssystem SICAD/open auf der Grundlage der als Hintergrundkarte verwendeten Deutschen Grundkarte 1:5.000 (DGK 5), Stand 1996, digitalisiert. Eine spannungsfreie Überlagerung mit aktuellen großmaßstäbigen Karten oder Orthofotos ist daher nicht möglich. Der Datensatz wird nicht fortgeführt. Die Festsetzungen aus Änderungsverfahren zum FNP werden in separaten Datensätzen geführt. Um die aktuelle Aussage des FNP zu erhalten, müssen daher neben dem Originalplan auch die rechtswirksamen Änderungsverfahren betrachtet werden. Die Rasterdaten werden den Nutzern in einem zip-Archiv mit 13 je 6 km x 6 km abbildenden Kacheln im Format TIFF mit World File (TFW) bereitgestellt. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für den FNP eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Er wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.