Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Der WMS-Dienst „Landschaftsbildbewertung“ stellt die Ergebnisse der Landschaftsbildbewertung des Grün- und Freiflächenkonzeptes der Stadt Geldern dar. Der Dienst bündelt mehrere thematische Rasterlayer, wie folgt: Landschafts-/Natur- und Artenschutz; Landschaftsbild und Erholung; Landwirtschaft und Trockenverbund; Forst-/Waldentwicklung und Biotopverbund; Gewässerentwicklung. Die einzelnen Layer bilden unterschiedliche fachliche Aspekte der Landschaftsbewertung ab und liefern eine Bewertungsgrundlage für Planung, Abwägung und Fachanwendungen.
Geschützte Landschaftsbestandteile sind in der Regel kleinräumige, überschaubare Strukturen (eine Hecke, eine Baumgruppe). Großräumige Schutzgebiete werden nach dieser Kategorie nicht ausgewiesen. Zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) wurden Daten aus den rechtskräftigen Landschaftsplänen übernommen, die innerhalb des Projekts „Digitaler Landschaftsplan“ beim RVR aufbereitet wurden. GLB fehlen dort, wo noch keine Landschaftspläne aufgestellt wurden.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Download des NRW-Datenbestands Digitales Landschaftsmodell 50 (ATKIS DLM50) als Atom-Feed. Das Standard-Datenaustauschformat für Daten im AAA-Modell ist die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS). Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der Daten 31.03.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Landschaftsplan ist ein naturschutzfachlicher Fachplan. Er stellt in Text und Karte die Entwicklungsziele für die Landschaft dar, z.B. die Erhaltung schutzwürdiger Landschaftsräume (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete usw.). Der Landschaftsplan enthält die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen für den Schutz und die Entwicklung der Landschaft sowie zur Wiederherstellung geschädigter Landschaftsräume.
Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss ist in 6 Geltungsbereiche gegliedert, wobei der Landschaftsplan IV Braunkohletagebau noch in Bearbeitung ist. Über den Button Objektinformation „i“ können die Textlichen Festsetzungen zu dem entsprechenden Geltungsbereich aufgerufen werden. Die Darstellung der Landschaftspläne ist nicht rechtsverbindlich, eine verbindliche Auskunft kann nur das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.